Altfahrzeugverordnung

Altfahrzeugverordnung

Pkw-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten möchten, dürfen dies seit 2002 nur noch an eine überprüfte Annahmestelle, Rücknahmestellen oder einen überprüften Altauto-Verwertungsbetrieb (nach Altfahrzeugverordnung:„Altfahrzeug-Demontagebetrieb“) abgeben. Nur dort bekommen sie einen Verwertungsnachweis, der die endgültige Stilllegung ermöglicht.

Die Verwertung ist in der Altfahrzeugverordnung vom 21.06.02 geregelt, die in Deutschland auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beruht.

Die Automobilindustrie hat sich zur Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG - die so genannte Altfahrzeugrichtlinie - weltweit verpflichtet.

Die Annahmestellen (in der Regel Autohäuser), Rücknahmestellen (Hersteller oder von ihm beauftragte Dritte) und Altauto-Verwertungsbetriebe werden jährlich von einem unabhängigen Sachverständigen auf Einhaltung der Bestimmungen geprüft. Wenn die Betriebe die Anforderungen einhalten, erhalten sie eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat.

Annahmestellen, die Kfz-Betriebe sind, werden i.d.R. durch die zuständige Innung geprüft. Andere Annahmestellen, wie Altmetall-/Schrotthändler oder Abschleppunternehmen, Rücknahmestellen sowie die Altfahrzeug-Demontagebetrieb und die Schredder-Anlagen werden durch unabhängige Sachverständige überprüft.

Welche Leistungen bieten wir an:

  • Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung:
    • Annahme- und Rücknahmestellen, Demontagebetriebe
    • Schredderanlagen
    • Sonstige Behandlungsanlagen
Isabella KaufTÜV NORD Austria GmbH
Leitung Geschäftsbereich Systemzertifizierungen

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